Registrierung & Unterbringung
Die Europäische Union hat beschlossen, Flüchtlingen aus der Ukraine vorübergehenden Schutz zu gewähren. Der Schutz gilt zunächst für ein Jahr und kann verlängert werden. Personen aus Drittstaaten, die aus der Ukraine geflüchtet sind und dort keinen Aufenthaltstitel hatten, müssen hier einen Asylantrag stellen.
Alle Geflüchteten, die privat untergekommen sind, werden gebeten, sich bei den jeweiligen Ausländerbehörden vor Ort zu registrieren. Für diejenigen, die nicht bei Verwandten oder anderweitig Unterschlupf finden konnten, sind in Sachsen an vielen Orten Notunterkünfte eingerichtet worden. Eine Liste hat das Land Sachsen hier veröffentlicht. Auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Mockau (Graf-Zeppelin-Ring 6) ist ein Anlaufpunkt für alle neu Ankommenden.
Die Städte und Kreise haben Online-Formulare oder E-Mail-Adressen eingerichtet, über die man Wohnraum melden kann, den man zur Verfügung stellen möchte. Auch die Registrierung ist beim Landkreis zum Beispiel über ein Online-Formular möglich.
- Dresden: https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine.php
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html
Einige Tipps, was zu beachten ist, wenn man Geflüchtete aufnehmen möchte, kann man zum Beispiel in diesem Interview nachlesen: https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/haberlandner-berlin-psychiaterin-trauma-gefluechtete-interview.html.
