Die Plenarsitzung ist die Vollversammlung aller Abgeordneten. Hierbei werden wichtige Debatten geführt, Fragen gestellt und über Anträge und Gesetzesentwürfe entschieden.

Ablauf der Plenarsitzung 

Die Plenarsitzung findet in der Regel alle 2 Wochen für je eine komplette Woche statt. Die Sitzung hat keine festgeschriebene Uhrzeit: Das bedeutet, dass die Sitzung so lange geht, bis die Tagesordnung abgearbeitet wurde. Dies können also entweder 8 Stunden, 10 Stunden oder sogar mehr sein. Die Plenarsitzung ist öffentlich zugänglich. Sie kann entweder von der Publikumstribüne aus live vor Ort verfolgt werden, oder aber auch zu Hause im Fernsehen bzw. online gesehen werden. Im Nachgang jeder Sitzung gibt es ein amtliches Protokoll, welches gelesen werden kann. 

Welche Posten gibt es bei der Plenarsitzung?

Die Sitzung wird von der/dem Bundestagspräsident*in geleitet (s. Artikel Parlament). Ihm/ihr stehen die sog. Schriftführer*innen zur Seite. Zu ihren Aufgaben gehört es, Anträge und Wortmeldungen entgegenzunehmen, Schriftstücke zu verlesen, Rednerlisten zu führen, Korrekturen des Plenarprotokolls zu überwachen sowie die Ergebnisse von Abstimmungen festzustellen. 

Weitere Akteur*innen bei der Plenarsitzung sind Pressevertreter*innen, welche über das Geschehen berichten, Stenograph*innen, die alles schriftlich festhalten sowie Gebärdendolmetscher*innen. Neben all diesen Posten und den Abgeordneten wohnt auch die Bundesregierung der Plenarsitzung bei. 

Redezeiten

Die Redezeiten sind für jede*n Reder*in begrenzt. Die Fraktion mit den meisten Abgeordneten erhält die meiste Redezeit, die mit den wenigsten Abgeordneten die kürzeste. Wie lange diese Zeit tatsächlich ist, bestimmt das Präsidium vor Beginn der Plenarsitzung. Die Redezeit wird von den Schriftführer*innen gestoppt, damit diese nicht überzogen wird. Es ist jedoch möglich, dass Zwischenfragen aus dem Plenum an die/den Redner*in gestellt werden. In diesem Falle geht die Beantwortung der Zwischenfrage nicht von der eigenen Redezeit ab. 

Abstimmungsmöglichkeiten im Plenum 

Im Plenum gibt es vier verschiedene Möglichkeit, über einen (Gesetzes-)Antrag abzustimmen. In der Regel wird per Handzeichen abgestimmt. Dies erscheint auf dem ersten Blick bei 709 Abgeordneten sehr schwierig, allerdings hilft hier die sog. Fraktionsdisziplin weiter. Diese besagt, dass eine Fraktion sich vor der eigentlichen Abstimmung bereits bespricht und mit „einer“ Stimme nach Außen tritt. So stimmt jede Fraktion in den meisten Fällen einheitlich ab und die Abstimmung fällt wesentlich leichter. Eine andere Variante ist die namentliche Abstimmung. Bei der namentlichen Abstimmung wird alle Abgeordneten einzeln per Namen alphabetisch aufgerufen und müssen laut vor allen anderen sagen, ob sie für oder gegen diese Antrag stimmen bzw. ob sich enthalten. Eine weitere Möglichkeit ist die geheime Wahl mittels Wahlzettel und Wahlkabine. Diese Abstimmungsmöglichkeit wird bei der Wahl von Ämtern wie dem der/des Bundestagspräsident*in eingesetzt. Zum Schluss gibt es noch den sog. Hammelsprung. Beim Hammelsprung verlassen alle Abgeordneten den Plenarsaal und gehen durch drei verschiedene Türen. Über den Türen steht „Ja“, „Nein“, und „Enthalten“. Durch die Türen muss jede*r Abgeordnete*r einzeln gehen, sodass am Ende genau gezählt werden kann, wie viele für „Ja“, „Nein“ oder „Enthalten“ sind. Der Hammelsprung ist zum Beispiel dann wichtig, wenn man zählen möchte, wie viele Abgeordnete überhaupt noch im Plenarsaal sitzen.

Abwesenheit von Abgeordneten während der Plenarsitzung 

Abgeordnete haben grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Aber: Diese Pflicht gilt nicht ausschließlich für den Plenarsaal, sondern für das gesamte Gebäude. Die Plenarsitzung läuft ohne Pausen. Dies bedeutet, dass nicht alle Abgeordneten zu jeder Zeit im Saal sind bzw. sein müssen. Wenn man als Abgeordnete selbst für Landwirtschaft zu ständig ist, es gerade aber um Digitalisierung geht, kann man den Saal z.B. für das Mittagessen verlassen. Wichtig ist: Zu den Abstimmungen wieder anwesend zu sein. In den Fraktionssitzungen, die regelmäßig stattfinden, werden ohnehin alle Anträge besprochen. 

Die Bedeutung der Plenarsitzung  

In den Arbeitskreisen, Ausschüssen und Fraktionssitzungen wird die meiste Arbeit erledigt. Dort wird sich mit Anträgen und Gesetzentwürfen tiefgreifend auseinandergesetzt. Die Plenarsitzung ist dahingehend eine „Inszenierung“ für die Öffentlichkeit. Dort können alle Fraktionen Ihre Meinungen zu den verschiedenen Anträgen klar benennen. Auch die offizielle Abstimmung findet während der Plenarsitzung statt. Allerdings ist das Ergebnis aufgrund der Sitzverteilung und dem Verhältnis von Regierung bzw. Opposition ohnehin meist abzusehen. Wer die Mehrheit der Sitze hat, entscheidet – und das ist in der Regel die Regierung. 

Begriffserklärungen 

Arbeitskreis: Eine Gruppe von Mitgliedern innerhalb einer Fraktion, die sich mit einem bestimmten Thema auseinandersetzt, z.B. Verkehr (Wie steht bspw. die SPD-Fraktion zum Thema Verkehr?) Ausschuss: Die Arbeitskreise aller Fraktionen, die sich mit einem bestimmten Thema auseinandersetzen, z.B. Verkehr (Wie stehen alle Arbeitskreise (SPD, CDU, …) zum Thema Verkehr?) Zu den Ausschüssen gehören ständige sowie nicht-ständige Ausschüsse. Dies bedeutet, dass manche Ausschüsse neu entstehen können, es andere hingegen, wie den Wahlüberprüfungs- oder Petitionsausschuss, immer geben muss. 

Hinzukommen bspw. Untersuchungsausschüsse, die für ein bestimmtes Thema gegründet werden können. 

 

Für mehr Informationen steht Ihnen Bildungsreferentin Lisa Porsch unter l.porsch@aktion-zivilcourage.de bereit.