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Nazis dürfen durch die Stadt marschieren

06.02.2010 / Dresden Die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung am 13. Februar verstößt gegen die Versammlungsfreiheit, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht.

Das Rathaus hat am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Dresden eine Schlappe erlitten. Die Richter der sechsten Kammer entschieden, dass die Rechtsextremen am 13.Februar in Dresden marschieren dürfen. Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen Rechtsmittel einzulegen: „Wir werden unsere Beschwerde ausführlich begründen.“

Die Beschränkung einer angemeldeten Demonstration auf eine „nur“ stationäre Kundgebung sei ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit, argumentieren die Richter. Der Staat sei gehalten, Versammlungen vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen. Die Maßnahmen hätten sich zuerst gegen Störer zu richten. Gegen die Versammlung selbst – den sogenannten Trauerzug der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO), die nun gegen den Bescheid der Stadt vorgegangen war – dürfe nur unter Voraussetzung des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden.

Notstand nicht dargestellt

Diesen habe das Rathaus jedoch nicht hinreichend dargestellt, so das Gericht. Nach dem, was vorgelegt wurde, könne nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der Lage sein werde, die Gefahrenlage zu beherrschen und insbesondere die JLO-Versammlung vor Störungen durch Gegendemonstranten zu sichern. Es bleibe daher bei der angemeldeten Strecke für den Aufzug. Nach SZ-Informationen ist Startpunkt am Hauptbahnhof.

Das Rathaus hatte den Trauerzug mit Sicherheitsbedenken untersagt und nur eine Versammlung am Schlesischen Platz zugelassen – wegen drohender Ausschreitungen angesichts der hohen Mobilisierung im rechts- und linksextremen Lager. Zur Begründung übernahm die Stadt vor Gericht im Wesentlichen die Darstellung der Polizei, dass allenfalls eine stationäre Kundgebung abgesichert werden könne.

„Das Urteil ist ein Desaster für die CDU-FDP-Koalition, die ihr neues Versammlungsgesetz mit der Verhinderung von Nazi-Demos am 13.Februar begründet hatte“, sagte Grünen-Landtagsabgeordneter Johannes Lichdi. Rico Gebhard, Chef der Linken in Sachsen, sagte, er habe mit dieser Entscheidung gerechnet. Ihn freue, dass es dem breiten Bündnis „Dresden nazifrei“ gelungen sei, umfassend gegen die Nazi-Demo zu mobilisieren.

Quelle: Sächsische Zeitung, 06.02.2010

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