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Wolfgang Gunkel (SPD, Mitglied des Deutschen Bundestages) aus Klitten
Neonazi-Rädelsführer aus Sächsischer Schweiz muss ins Gefängnis
29.05.2007 / Pirna Länge der Haftstrafe noch unklarWie lange Thomas S. ins Gefängnis muss, hängt vor allem von der noch ausstehenden Entscheidung der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden ab. Folgt sie einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf einer 2003 verhängten Bewährung, droht Thomas S. insgesamt eine etwa zweieinhalbjährige Haftstrafe. Am 2. August 2006 war er verurteilt worden, weil er die SSS auch nach deren Verbot durch konspirative Treffen weiter am Leben gehalten haben soll. Damit verstieß er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zugleich gegen seine Bewährungsauflagen.
Bereits im Mai 2003 war Thomas S. wegen SSS-Rädelsführerschaft zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Gruppierung soll zeitweise bis zu 80 Anhänger gehabt haben. Angelastet wurden der Vereinigung unter anderem Überfälle auf politisch Andersdenkende und ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus.
Dass sie auch nach ihrem Verbot und der ersten SSS-Prozesswelle weiter aktiv war, wurde im Zuge einer groß angelegten Razzia am 1. Dezember 2004 bekannt. Thomas S. saß anschließend für einen Monat in Untersuchungshaft, bevor der Haftbefehl gegen eine Kaution von 5000 Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Er gehörte zudem erst Anfang April zu den drei Neonazis, die nach einem von der Polizei in Rosenthal-Bieletal gesprengten Treffen von etwa 40 Rechtsextremen festgenommen wurden. Nach damaligen Angaben der rechtsextremen NPD ist Thomas S. Funktionär ihrer Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten.
Quelle: www.pr-inside.com, 29.05.2007




























































































































