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Agnes Scharnetzky (Mitglied der Aktion Zivilcourage e.V.) aus Pirna
Neonazi-Prozess: Gericht weist Anklagepunkte nach Chemnitz zurück
06.12.2007 / Dresden/ChemnitzIm Prozess gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ muss das Amtsgericht Chemnitz nun doch drei zunächst abgetrennte Anklagepunkte verhandeln. Die Staatsschutzkammer beim Landgericht Dresden hielt sich nach Angaben einer Sprecherin vom Mittwoch für nicht zuständig. Es geht unter anderem um Überfälle auf einen Kameruner in Mittweida und ein Café in Döbeln zu Jahresbeginn.
Das Chemnitzer Amtsgericht hatte die Anklagepunkte Mitte November auf Antrag der Verteidigung nach Dresden verwiesen. Der Vorsitzende Richter war davon ausgegangenen, dass das dortige im September eröffnete Verfahren gegen den 19-Jährigen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eine sogenannte Klammerwirkung hat. Dabei geht es um die im April von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verbotene Kameradschaft.
Drei Gründe seien für die Zurückweisung ausschlaggebend gewesen, sagte Landgerichtssprecherin Bettina Garmann. So sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass die Körperverletzungsdelikte etwas mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu tun haben. Zudem sehe das Strafgesetzbuch für Körperverletzung höhere Maximalstrafen als bei der Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Und schließlich habe der Verteidiger des Rechtsextremen seine Rüge erst nach dem Eintritt in die Verhandlung zur Sache und damit zu spät eingereicht.
Der Prozess vor dem Amtsgericht soll an diesem Freitag fortgesetzt werden. Zuletzt war dort nur noch über den Übergriff auf eine Schülergruppe im Februar 2006 verhandelt worden. Die weiteren Punkte werden nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichtes nun vermutlich im gleichen Verfahren behandelt. Ein Ende des Prozesses ist damit vorläufig nicht in Sicht. Der 19-Jährige bleibt solange in jedem Fall in Untersuchungshaft. Den Antrag der Verteidigung auf Haftprüfung hatte das Oberlandesgericht in Dresden am Dienstag mit Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren abgelehnt.
Quelle: www.lvz-online.de (6.12.07)




























































































































