Galerie

Neuste Galerie:

Newsletter

Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um alle 14 Tage aktuelle Hinweise über unsere Projekte und Veranstaltungen zu erhalten.

Links

bunz teeno augenauf1 canna2

AZ-TV

aztv2

Web 2.0

facebook4 google1 twitter youtube studi1 schler1 benefind1

Mittweidaer Neonazis zu milden Strafen verurteilt

13.06.2007 / Mittweida Amtsgericht Hainichen sieht rechtsextreme Taten als erwiesen an
Die sechs Angeklagten im Neonazi-Prozess von Hainichen sind mit einem milden Urteil davon gekommen. Stehend und gesenkten Hauptes nahmen sie gestern im Amtsgericht Hainichen ihr Urteil entgegen: Sechs mutmaßliche Mitglieder der inzwischen verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" im Alter von 19 bis 21 Jahren wurden wegen rechtsextremer Straftaten schuldig gesprochen. Anführer Tom W. erhielt eine neunmonatige Haftstrafe, die das Gericht für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Die übrigen Angeklagten wurden zu Geldstrafen bzw. gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Das Schöffengericht um Richterin Martina Stein sah es als erwiesen an, dass sämtliche Angeklagten während einer so genannten "Stadtstreife" an einem Überfall auf einen Döner-Imbiss in Mittweida im Februar 2005 beteiligt waren. "Das war kein Spaziergang. Auch wenn sie sich nicht für den Überfall verabredet haben, so haben sie bewusst und gewollt gehandelt", so die Richterin.

Mit den Urteilen nach dem Jugendstrafrecht blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ankläger Barthel hatte für Tom W. eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung beantragt. Marcel P. sollte zehn Monate ohne Bewährung erhalten. Die anderen Angeklagten Bewährungsstrafen zwischen sechs und acht Monaten. Der Verteidiger von Tom W. hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Alle übrigen Angeklagten hatten auf einen Rechtsbeistand verzichtet. Ob die Urteile rechtskräftig werden, steht noch nicht fest. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen in den nächsten Tagen prüfen, ob sie in Berufung gehen. Lediglich Sebastian S. kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er in Berufung gehen wolle. Er hatte bis zuletzt seine Beteiligung an dem Überfall auf den Döner-Imbiss geleugnet.

Christel Arnold von der Jugendgerichtshilfe kommentierte das Urteil so: "Ich bin nicht unzufrieden, schließlich laufen noch weitere Verfahren. Da ist es gut, wenn der Spielraum im Strafrahmen nach oben offen bleibt." Sie hatte den meisten der Angeklagten zuvor schädliche Neigungen attestiert.
"Das Urteil ist viel zu milde. Ich bin enttäuscht", sagte Opfer Zeynel Ayazkög, den die Verurteilten brutal überfallen und mit einer Eisenstange verletzt hatten. (Von Gregor Tschung)

Quelle: Freie Presse vom 13.06.2007

zurück