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Gutachter halten Demokratie-Klausel für rechtswidrig

12.10.2011 / Dresden / Sachsen

Die vom sächsischen Innenministerium geforderte Demokratie-Erklärung verstößt nach Ansicht von Landtagsjuristen gegen geltendes Verfassungsrecht. Wenn bei Förderanträgen ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung verlangt werde, werde „in nicht gerechtfertigter Weise in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen“, heißt es in einem 29-seitigen Gutachten. 

Zudem werde damit gegen das in Sachsens Verfassung und im Grundgesetz garantierte Gleichbehandlungsgebot verstoßen.

Über die Erklärung gab es zuvor heftige Debatten. Demokratie-Projekte, die das Bekenntnis nicht abgeben, sind von der Förderung im fast zwei Millionen Euro umfassenden Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ ausgeschlossen.

 

Quelle: Sächsische Zeitung, 12.10.2011

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