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Als die Nazis die Macht übernahmen...

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Da brach das Unheil über die mindestens zwölf jüdischen Familien herein, die zu dieser Zeit in Pirna lebten oder tätig waren.

Was sie zu erwarten hatten, konnte sich damals wohl so recht niemand vorstellen. Außer Englers besaßen alle die deutsche Staatsangehörigkeit und fühlten sich dem deutschen Volk zugehörig. Einige hatten im ersten Weltkrieg ihren Kopf hingehalten, waren verwundet und ausgezeichnet worden. Dennoch war wohl allen der dunkel-dumpfe, aggressive Antisemitismus bereits in vollem Umfange gegenwärtig, mit dem die Nazibewegung aufwartete.

Der Dentist Max Tabaschnik ist das erste Opfer unter den Juden Pirnas. Die große Haussuchungs- und Verhaftungswelle nach Reichstagsbrand am 28. 2.1933 und Reichstagswahl am 5.3.1933 erfasst ihn, wie viele andere Kommunisten und Sozialdemokraten. Nach einer Hausdurchsuchung am 6. März, die nichts Verdächtiges zutage fördert, wird er am Abend des 25. März verhaftet und in die Fronfeste in der Schmiedestraße eingeliefert.

Der "Schutzhaft" in diesem feucht-muffigen mittelalterlichen Verlies folgt die Einlieferung in das von der SA-Standarte 177 Pirna eingerichtete KZ Königstein-Halbestadt. Furchtbar gequält, zusammengeschlagen, tagelang ohne Essen und Trinken, geschunden bei schwerster Steinbruchsarbeit, am Schlafen gehindert, fortwährend beschimpft und verhöhnt, ist er schließlich nach kurzer Zeit mit seinen physischen und psychischen Kräften am Ende. Er muss ins Krankenhaus nach Pirna eingewiesen werden. Dort und auch nach seiner Entlassung steht er ständig unter Polizeikontrolle, bis es ihm schließlich gelingt, mit seiner Familie unter Zurücklassung all seiner Habe bei Rehefeld über die Grenze zu entkommen.

Über den Rundfunksender Prag berichtet er als einer der ersten Augenzeugen über das, was er durchmachen musste. Ein genauer Bericht von ihm erscheint 1934 in Karlsbad als Teil einer Schrift über die Konzentrationslager in Deutschland.1
Ein Copitzer Gastwirt denunziert am 15.3.1933 Ernst Noack beim SA-Sturm 177 als "gefährlichen Kommunisten", der Flugschriften unter dem Titel "Sachsenpost" verteilt.
Am 17.3. folgt darauf eine Haussuchung, die kommunistische Zeitungen und Broschüren zutage fördert. Am 26.3. wird er verhaftet und gelangt über die Fronfeste Pirna ins KZ Hohnstein.2 Vier Wochen hält man ihn dort fest. Was einem Kommunisten, der gleichzeitig noch Jude war, in Hohnstein widerfuhr, kann man nur ahnen.
Ernst Noack gehört zu den wenigen Pirnaern, die sich dem faschistischen Regime weder andienen noch sich ihm widerstandslos fügen wollten. Trotz der Hohnsteiner KZ-Erfahrung ist er am Versuch beteiligt, gemeinsam mit anderen organisierten Widerstand fortzuführen.
Am 16. Dezember 1933 schlägt die Gestapo zu: 19 KPD-Mitglieder aus Pirna und Umgebung werden wegen illegaler Fortführung der KPD verhaftet, unter ihnen auch Ernst Noack. Über sie fällt das Oberlandesgericht in Dresden am 6. September 1934 seinen Spruch: Ernst Noack wird wegen "gemeinschaftlicher Neubildung von Parteien in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Vorbereitung zum Hochverrat...rechtskräftig zu einem Jahr Gefängnis verurteilt".
Die Strafe verbüßt er bis zum 23.Januar 1935. Dann ist er wieder arbeitslos, lebt mit seiner Frau von wöchentlich 10,30 RM Kriegerfürsorge und monatlicher Militärrente von 20,40 RM, bis er Anfang 1937 in der Porschendorfer Pappenfabrik Fürstenberg, einem jüdischen Unternehmen, eine Anstellung findet.3

Es kommt der 1. April 1933, an dem der erste reichsweite Boykott stabsmäßig inszeniert wird, und zwar innerhalb weniger Stunden. Streichers Anordnung dazu ergeht am 29. März. Danach sind sofort in jeder NSDAP-Ortsgruppe und -Gliederung Aktionskomitees zur "praktischen, planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, Ärzte, Rechtsanwälte usw." zu bilden.
Festgelegt wird: "Der Boykott setzt schlagartig Samstag, den 1. April, Punkt 10 Uhr vormittags ein." Zehntausende Massenversammlungen haben stattzufinden. In exakter Reihenfolge zu tragende Losungen werden übermittelt.4
Das funktioniert auch alles in Pirna, wie gewollt.5
Im "Pirnaer Anzeiger" vom 1.4.1933 ruft die NSDAP Pirna für den Abend des 1.4., 20 Uhr, im "Weißen Roß" zu einer "Großen Protest-Kundgebung" auf. Der NSDAP-Kreisleiter Sterzing ist mit einer Rede angekündigt zum Thema: "Der Jud' ist unser Unglück - der kommende Abwehrkampf".
Am 2.4.33 erfahren wir aus dem "Pirnaer Anzeiger", der Boykott jüdischer Geschäfte habe auch in Pirna "schlagartig" eingesetzt. "Ungeheure Menschenmassen durchfluteten die Straßen", blieben vor jüdischen Geschäften stehen, von denen einige, entgegen ergangener Anweisung, geschlossen hatten."

Ilse Engler schreibt über ihre Mutter;

"Ihre Tapferkeit am 1. April 1933, am Anfang des praktizierten Boykotts der jüdischen Geschäfte, ist mir unvergeßlich. Unerschrocken wischte sie die Schmierereien der SA-Leute ab, trotz angedrohter Schläge."6
Auch Heidenau wird erfasst: Zwei Geschäfte auf der Bismarck- und Bahnhofstraße werden boykottiert; das erste gehörte Hermann Weiner, das zweite war das Kaufhaus von Maximilian Reiner7.
Die Pirnaer Stadtverordnetenversammlung beschließt am 1.6.1933, es den städtischen Beamten, Angestellten und Arbeitern zur Pflicht zu machen, nicht in jüdischen Geschäften und im Konsumverein einzukaufen.8
Am 28. Juni 1933 gibt Leopold Neustadt sein Schuhgeschäft in der Breiten Straße auf, aber Erna Hammerstein, die nach ihrer Verehelichung am 15.8.1933 Tannchen heißt und in die Gartenstraße nach Pirna zieht, übernimmt es. Für Leopold Neustadt war der Boykott das Signal, sich aus Pirna zurückzuziehen. Erna Tannchen hielt bis zum bitteren Ende 1938 durch.9
Solche Boykottmaßnahmen wiederholen sich in den Folgejahren.

Darüber schreibt Esra Jurmann:
"Ich habe einen miterlebt. Der SA-Mann vor unserem Geschäft war, so schien es mir, nicht mit ganzem Herzen dabei. Er murmelte 'jüdisches Geschäft', wenn jemand hereinkommen wollte. Aber am selben Tag war Jahrmarkt. Die jüdischen Stände waren auf Anordnung alle in der Töpfergasse konzentriert. Es waren wohl drei Stände. Über der Straße hing ein großer Plakatstreifen: 'Deutsche, kauft nicht bei Juden', stand drauf. Ich half meiner Mutter, als sie den jüdischen Standinhabern heißen Kaffee brachte. Eine Frau weinte. Später kamen SA oder HJ und demolierten die Stände."10

Die Boykott-Aktion vom 1. April 1933 bildet den Auftakt für eine ganze Reihe antijüdischer Verordnungen, Erlasse und Gesetze, die die berufliche Tätigkeit jüdischer Beamter, Rechtsanwälte, Ärzte und Hochschullehrer einschränkten und schließlich ganz unterbanden. Das Gesetz über die Nichtzulassung von Juden als Steuerberater vom 2.6.1933 betraf auch Ernst Fernbach.

Als Geschäftsführer des "EHAPE" kam um die Jahreswende 1933/34 Eugen Kohn mit Frau und Tochter nach Pirna. Sie bezogen eine Wohnung in der Weststraße. Eugen Kohn entstammte einer wohlhabenden Familie aus dem Schlesischen, nahm als Kriegsfreiwilliger am ersten Weltkrieg teil und verlor das ihm vererbte ansehnliche Vermögen durch die Inflation, weil er es nicht, wie ihm von Banken geraten wurde, in den USA als einem Land anlegen wollte, gegen das er vier Jahre lang gekämpft hatte. Kommentar seiner Tochter: "So patriotisch waren wir damals!" Er trat in die Firma Leonhard Tietz ein und übernahm Anfang 1934 deren Filiale in Pirna - in einer Zeit, da seit fast einem Jahr die nazistische Judenverfolgung immer neue Formen annahm. Dennoch richtete sich die neu zugezogene Familie relativ rasch ein. Eugen Kohn war ein umgänglicher Mensch, hatte bald Kontakt zu anderen und knüpfte Verbindungen zu in Pirna wohnenden Juden; so fand z. B. jüdischer Religionsunterricht für die Kinder auch anderer Familien, den eine Frau Dr. Stein aus Dresden erteilte, 1934/35 in der Kohnschen Wohnung statt.

Dennoch geriet Eugen Kohn sehr bald in die Mühlen der Repressionsorgane und zwar wegen einer Namensangelegenheit. Da es in der großen Firma Tietz mehrere höhere Angestellte mit dem Namen Kohn gab, half man sich zu ihrer Unterscheidung mit nach Bindestrich angehängtem Zweitnamen.
So hieß eben Eugen Kohn: Kohn-Konrad. Das brachte ihm Anfang 1935 eine Anzeige wegen versuchter Verschleierung seiner "nichtarischen" Identität ein. Zwar endete die Gerichtsverhandlung im Juni 1935 mit einem Freispruch, sein Dresdner Rechtsanwalt riet ihm aber dringend, weil er nun mal ins Blickfeld der Gestapo geraten war und weitere Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten standen, Deutschland so bald als möglich zu verlassen.

Und nun folgt eine der zahlreichen Varianten einer jüdischen Auswanderung. In aller Heimlichkeit verkaufte die Familie ihre wesentliche Habe, packte, was übrig blieb, in Kisten und Koffer und ging am 10. Oktober 1935 nach Berlin "auf Reisen". Vorher hatte Eugen Kohn mehrfach Hartgeld zum Umtausch in Devisen nach Prag gebracht. Dorthin begab sich die Familie von Berlin aus. Kohn bemühte sich um Visa für Südafrika. Dafür aber waren pro Erwachsenen 100 Pfd. Sterling und für jedes Kind 75 aufzubringen. So viel stand nicht zur Verfügung. Also zog Eugen Kohn allein los, verdiente als Elektriker in Südafrika das notwendige Geld, um seine Familie nachzuholen. Im Januar 1937 waren dann alle wieder vereint und endgültig in Sicherheit.

In Südafrika arbeitete Eugen Kohn weiter als Elektriker, während sich seine Frau als gelernte Hutmacherin betätigte. Daraus erwuchs schließlich eine eigene Hutfabrik, die der Ehemann mit viel kaufmännischem Geschick stabilisieren und ausweiten konnte. Sie bestand bis 1960.11

Am 17. August 1935 verfügt die Gestapo, eine zentrale "Judenkartei" anzulegen und vierteljährlich zu ergänzen. Die weitere Verfolgung setzte also möglichst lückenlose Erfassung voraus, die so einfach gar nicht war. Viele waren nicht mehr "Glaubensjuden", empfanden sich selbst uneingeschränkt als Deutsche. Es gab eine unüberschaubare Zahl von "Mischehen" und das über mehrere Generationen hinweg. Wer galt also überhaupt als Jude und war in diese Kartei aufzunehmen?

Das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz vom 15. September 1935 schufen den Rahmen für die antisemitische "Rassenpolitik" der Folgezeit. Sie boten eine Fülle von Handhaben für Eingriffe ins familiäre Leben, wie z.B. das Verbot von Eheschließungen zwischen "Ariern" und "Nichtariern", für "Rassenschande"-Verfahren, aber auch Berufsverbote für Juden im gesamten öffentlichen Dienst und in freien Berufen. Alle diese Maßnahmen entwürdigten, demütigten die Juden, grenzten sie aus der Gesellschaft aus.12

Dem Nürnberger Parteitag der NSDAP war im Sommer 1935 durch eine intensive antijüdische Propaganda der Boden bereitet worden.
Ihren Widerschein finden wir auch im "Pirnaer Anzeiger", der eine Reihe entsprechender Nachrichten bringt und von mehreren Veranstaltungen berichtet. Hier nur einige Beispiele.
So äußerte sich der NSDAP-Kreisleiter Gerischer in einer Kreistagung der NS-Frauenschaften,
"der Kampf gegen das Judentum sei eine politische Notwendigkeit und müsse so geführt werden, dass jüdischer Einfluß und jüdisches Blut organisch aus dem Volkskörper verdrängt werden."13
Der Gebietsausschuss für die Sächsische Schweiz, ihr Fremdenverkehrsverband, teilte mit:
"In unserer herrlichen Sächsischen Schweiz ist kein Platz für Juden. Ihr Besuch ist uns unerwünscht; ihr Geld macht uns nicht glücklich; ihr Auftreten beleidigt uns. Wir sind davon überzeugt, dass es im Gebiet der Sächsischen Schweiz kein Hotel oder Gasthaus gibt, das als Gastgeber für Juden auftritt.

Um so freundlicher und herzlicher begrüßen wir jedoch unsere Gäste aus dem Ausland, die keine Juden sind...
Der Gebietsausschuß...wird in Zukunft den Zeitungen im Reich, in deren Verlagen Juden beschäftigt sind, keine Aufträge für Werbeinserate mehr erteilen."14
Wer wagte es noch nach solcher forschen öffentlichen Verlautbarung, Juden zu beherbergen? Wie war Juden zumute, wenn sie sich dennoch in der Sächsischen Schweiz erholen wollten?
Der "Pirnaer Anzeiger" informierte auch über eine Arbeitstagung der kirchlichen Superintendenten am 6.September 1935, wonach "den Hauptgegenstand bildete die Vornahme von kirchlichen Amtshandlungen an Judenstämmlingen unter voller Würdigung des Auftrags der Kirche unter dem neuen Rassebewußtsein im deutschen Volke."15

Am 11.9.1935 wurden die Leser vom Erlaß des Reichsministers Rust über die "Rassentrennung auf den öffentlichen Schulen" in Kenntnis gesetzt. Der kündigte eine in allen Schulen durchzuführende Erhebung über die Rassenzugehörigkeit an, als Vorbereitung für die Einrichtung von Judenschulen in allen Orten mit mehr als 20 jüdischen Schülern. Als Begründung konnte man lesen:
"Der rassenfremde, jüdische Schüler bildet in der Klassengemeinschaft der arischen Schüler und Lehrer einen Fremdkörper. Sein Dasein erweist sich als ein außerordentliches Hindernis im deutschbewußten nationalsozialistischen Unterricht und macht die notwendige, in der Rasse begründete Übereinstimmung zwischen Lehrer, Schüler und Lehrstoff unmöglich."16
Die Ergebnisse der Erhebung in den Pirnaer Schulen rechtfertigten nicht die Einrichtung einer besonderen Judenschule, denn es gab 1936 nur ein jüdisches Mädchen in der Höheren Mädchenschule, eins in der Mädchen- (Goetheschule) und zwei Knaben in der Knabenschule (heute Schiller-Gymnasium), daneben noch je ein "Mischlings"-Kind im Realgymnasium, in der Höheren Mädchenschule, in der Knaben- und in der Mädchenschule. Am Realgymnasium wurden nur "Mischlinge" (Sprachgebrauch nach den Nürnberger Gesetzen) verzeichnet, und zwar 1935 noch 4, 1936 noch 2, 1937 nur noch einer.17

Die jüdischen Schulkinder Pirnas nahmen also weiter am Unterricht in ihren bisherigen Klassen teil - aber unter welchen Bedingungen? Eine Betroffene berichtete, dass sie fortan wie eine Aussätzige allein in der letzten Reihe saß. Von Sportfesten an der Höheren Mädchenschule waren die Schülerinnen Fernbach, Freymann und Heß ausgeschlossen.18
Die Nürnberger Gesetze definierten, wer als Jude oder "Mischling" 1. und 2. Grades zu gelten hatte.
Wie "Mischlinge" betroffen waren, erfahren wir von den Geschwistern Freymann. Für Heinz Joachim, der das Pirnaer Realgymnasium 1938 mit dem Abitur verließ, ist ein Studium von vornherein aussichtslos. Er nimmt eine kaufmännische Lehre in Dresden auf. Nach ihrem Abschluss wird er 1940 zum Wehrdienst eingezogen, aber im Sommer 1941 entlassen - mit dem Wehrpassvermerk „n.z.v.“ (nicht zu verwenden). Er findet Arbeit in einem Betrieb in Coswig, dessen Inhaber kein Nazi war. Dort musste er nicht mit „Heil Hitler“ grüßen und war bei politischen Pflichtveranstaltungen im Betrieb jeweils mit „dringenden Aufträgen“ nach Dresden versehen. Während dieser Zeit bleibt er der Haupternährer der Familie. Im Herbst 1944 trifft ihn die Einweisung in ein Zwangsarbeitslager nach Osterode am Harz. Dort schuftet er mit KZ-Häftlingen, Juden und sowjetischen Kriegsgefangenen: Stollen treiben sie in den Berg - für zu verlagernde Kriegsproduktion. Im April 1945 erlebt er dort die Befreiung.

Für Marion Freymann fand sich nach Abgang von der Höheren Mädchenschule unter großen Schwierigkeiten eine Ausbildungsmöglichkeit in einer privaten Dresdner Handelsschule.19
An einem anderen Fall werden auch einige Schritte deutlich, durch die die Maßnahmen gegen „Mischlinge“ verschärft wurden.

Am 7.5.1935 zeigt der Polizeihauptwachtmeister Hüllmann beim Oberbürgermeister, Politische Abteilung, an, er habe erfahren, dass der Kunsthändler Alexander P., in der Gartenstraße wohnhaft, jüdischer Abstammung sei. Er habe deshalb "P., der die Reichs- und die Hakenkreuzfahne (am 1.Mai) gehisst hatte", aufgefordert, "die beiden Flaggen einzuziehen und künftig das Flaggen zu unterlassen."20
Für P. ist das ein Schock. P. war der unehelich geborene Sohn einer jüdischen Mutter, der von der Ehefrau seines Vaters nach dessen Tod adoptiert wurde - ein wahrlich nicht alltäglicher Fall. P. wendet sich an den Stadtrat und erklärt, dass ihm seine "mosaische Abstammung" vollkommen unbekannt sei. Er wäre evangelisch-lutherisch getauft, konfirmiert und auch so erzogen worden. Er begreift also nicht, dass der faschistische Staat nicht nach religiösen, sondern nach "rassischen" Kriterien Menschen sortiert. Er will den ihm zugegangenen Bescheid anfechten und wendet sich an höchste Stellen. Es ergibt sich ein langwieriger Schriftwechsel, in dessen Verlauf über die Jahre 1935 bis 1939 sich die antisemitische Gesetzgebung weiter ausprägt.

Aus der Abteilung des Dr. Globke beim Reichs- und Preußischen Minister des Inneren kommt der Bescheid, dass es nach den vorliegenden Unterlagen zweifelhaft wäre, ob P. Jude oder Mischling 1.Grades sei. Er könne sich an die "Reichsstelle für Sippenforschung" wenden, um das aufzuklären. "Sollte die Prüfung ergeben, dass der Gesuchsteller Mischling 1.Grades ist, dann wäre sein Gewerbebetrieb nicht als jüdisch anzusehen."

Die daraufhin bemühte Reichsstelle verschafft P. Erleichterung: Da er ihr zufolge "als Mischling mit zwei jüdischen Großeltern gilt", bittet P., ihn "von der Liste der nichtarischen Gewerbebetriebe zu streichen, da die Mischlinge wirtschaftlich wie Arier behandelt würden, jedenfalls aber nicht als Juden bezeichnet werden dürfen." P. bittet um Mitteilung, ob er nun berechtigt sei, die Hakenkreuzflagge zu hissen. Das darf er anscheinend, nachdem er den Ariernachweis für seine Ehefrau bis zu deren Urgroßeltern erbrachte und eine Nachfrage bei der NSDAP-Kreisleitung Nachteiliges auch nicht ergab. Darüber sind 18 Monate vergangen!

Die eigentlichen Schwierigkeiten stehen P. aber da noch bevor.
Am 5.8.1939 teilt ihm der Präsident der Reichskammer für bildende Künste mit:
"Nach dem Ergebnis meiner Überprüfung der in Ihren Eigenschaften und Verhältnissen begründeten Tatsachen besitzen Sie nicht die erforderliche Zuverlässigkeit, an der Förderung deutscher Kultur in Verantwortung gegenüber Volk und Reich mitzuwirken. Die notwendigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft zur Reichskammer der bildenden Künste oder für eine Befreiung gemäß § 9 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1.11.33 (RGBL. I, S.797) sind daher nicht gegeben.

Aufgrund des §.10 a.a.O. schließe ich Sie aus der Reichskammer der bildenden Kunst aus und untersage Ihnen, sich bei der Erzeugung, der Verbreitung, der Wiedergabe, dem Absatz oder der Vermittlung des Absatzes von Kulturgut im Sinne der anliegenden Begriffsbestimmung zu betätigen."
P. wird aufgefordert, sein Mitgliedsbuch umgehend zurückzusenden. Er erhält also regelrechtes Berufsverbot. Zur Abwicklung seines Geschäfts räumt man ihm eine Frist von 8 Wochen ein; der Vollzug wird am 5.10.1939 bestätigt.

P. wendet sich bis zum Sommer 1940 mehrfach an den "Minister für Volksaufklärung und Propaganda", der aber seine Gesuche stets ablehnt.21

Während 1935/36 die Geschäfte von "Mischlingen" noch als "arisch" galten, fallen sie 1939 unter das inzwischen verfügte Verbot für jüdische Gewerbebetriebe.
Eine durch Akten belegte Episode aus unserer Stadt mag die durch die offizielle Politik der faschistischen Reichsführung geförderte denunziatorische Bereitschaft wachsender Teile der Bevölkerung in Verbindung mit amtlicher Willkür örtlicher Größen veranschaulichen.

Am 12.12.1935 bringt R. S., den Geschäftsführer einer Buchbinderei in der Dohnaschen Straße, ein für ihn unerhörter Vorfall in Rage, der ihn unverzüglich zum Hörer greifen und die Polizei verständigen lässt. Das geschieht um 14 Uhr.

Er berichtet, dass soeben ein jüdischer Kaufmann bei ihm Ware angeboten, dabei die Partei beleidigt und eilig den Laden verlassen habe. Der Polizeiwachtmeister Sandmann begibt sich unverzüglich in die Spur und stellt tatsächlich gegen 16 Uhr auf dem Pirnaer Bahnhof den reisenden Postkartengroßhändler Mendel Wolfgang Rosenblatt. Der wird sofort "vorläufig festgenommen", verhört und ist geständig. Mendel Rosenblatt, wohnhaft in Dresden, besitzt die polnische Staatsbürgerschaft. Seine Papiere (Aufenthaltserlaubnis) sind in Ordnung.
Über den Vorgang, der die Festnahme auslöste, erfahren wir:

Rosenblatt betrat das Geschäft und bot seine Ware (Ansichtspostkarten) an. S. fragte ihn, ob er es mit einem "arischen" Unternehmen zu tun habe. Daraufhin erwiderte Rosenblatt, dass es "nicht ganz arisch" sei. S: Er kaufe grundsätzlich nicht bei Juden. Darauf R.: "Ach, das ist doch schon längst veraltet". - War er wirklich der Meinung, der SA-Boykott vom 1.4.33 wäre eine einmalige Aktion gewesen? Jedenfalls erklärte er S., dass er überall viel verkaufe. Im übrigen wolle er sein Geschäft auflösen und betreibe deshalb Ausverkauf. Da belehrte ihn S: "Da sind Sie noch zu keinem richtigen Nationalsozialisten gekommen!".

Und jetzt folgt eine Erwiderung, die S. als Beleidigung der NSDAP versteht. R. verlässt den Laden mit den Worten: "Äh, Ihr werdet Euch schon noch die Hörner einrennen."

Der ganze Vorgang kommt unverzüglich auf den Tisch von Oberbürgermeister Dr. Brunner, der ja gleichzeitig die Polizeigewalt in Pirna ausübt. Er stellt Schutzhaftantrag und übergibt den Fall an die Gestapo in Dresden.

Die reagiert bereits am 13.12. Sie entscheidet, Rosenblatt sei eine Woche nach Festnahme zu entlassen, ohne dass er vorher davon Kenntnis erhalte. Sie will sich also mit dieser Sache wegen ihrer ganz offensichtlichen Geringfügigkeit nicht weiter befassen. Eine Woche der Unsicherheit und Ängste sollen genügen. Dr. Brunner teilt dann auch dem Polizeipräsidium in Dresden mit, dass Rosenblatt am 19.12. aus dem Amtsgerichtsgefängnis in Pirna entlassen wird. Er bittet dennoch, "wegen eventueller Reichsverweisung die erforderlichen Schritte von dort zu unternehmen".
Der am 19.12.35, 13 Uhr, entlassene Mendel Rosenblatt muss noch eine Erklärung unterschreiben, in der er sich verpflichtet, sich "stets loyal gegenüber der neuen Regierung" zu verhalten und nicht "gegen den nationalsozialistischen Staat" zu arbeiten. Er muss bestätigen, in Hinblick auf seine Behandlung keine Klagen zu haben. Meldepflicht bei der Polizei in Dresden wird ihm auferlegt.22
Spätestens im Herbst 1938 wird Mendel Rosenblatt, wie alle "Ostjuden", die nicht der deutschen Staatsbürgerschaft teilhaftig waren, nach Polen abgeschoben worden sein, und wenn ihm nicht vorher die Ausreise in ein außereuropäisches Land gelang, wird sich sein Lebensweg in den Ghettos und Vernichtungslagern des Ostens verlieren.

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