Demokratie ist unser wichtigstes, aber auch gefährdetstes Gut. Deswegen muss Zivilcourage gezeigt werden, um die Vielfältigkeit vor der Einfältigkeit zu bewahren, die Toleranz und Akzeptanz der Menschen untereinander zu fördern.
Jascha Scholer (Aktion Zivilcourage e.V.) aus Mainz
Kann man die NPD nicht doch verbieten?
20.09.2011
/ Q24 Pirna e.V.
Chancen und Risiken eines erneuten Verbotsverfahrens unter juristischen und politischen Aspekten
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Dresden/Ostsachsen lädt ein zu einem öffentlichen Podiumsgespräch am Dienstag, dem 20.September 2011, um 19 Uhr in den Räumen der Kleinkunstbühne Q24 Pirna e.V. (Niedere Burgstraße 5a).
Teilnehmer/innen:
Professor Dr. Angela Kolb (SPD), Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen – Anhalt
Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland
Dr. Jürgen Rühmann, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen
Markus Ulbig (CDU), Innenminister des Freistaates Sachsen
Moderation:
Christian Avenarius, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Dresden/Ostsachsen
Begrüßung:
Dagmar Neukirch (SPD), Mitglied des Sächsischen Landtags
Im Frühjahr 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht ein im Jahre 2001 von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und deren Auflösung als Partei anzuordnen, eingestellt.
Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass einem Teil der Richter die Aktivitäten verschiedener Verbindungspersonen des Bundesamtes und mehrerer Landesämter für Verfassungsschutz zu unklar erschienen.
Nach ihrer Auffassung war es nicht mit einem rechtsstaatlichen Verfahren vereinbar, dass die NPD unmittelbar vor dem Verbotsantrag durch solche V-Leute, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungierten, beobachtet wurde.
Obwohl sich seither weder an der Rechtslage noch an der Beobachtung der NPD durch den Verfassungsschutz Wesentliches geändert hat, wird die Frage nach der Notwendigkeit eines erneuten Verbotsantrages immer wieder von Politikern unterschiedlicher Parteien, aber auch von Vertretern von Verbänden und gesellschaftlicher Gruppen aufgeworfen. Denn auch an der offenkundigen Verfassungswidrigkeit dieser Partei hat sich nichts geändert.
Wir meinen, dass wir uns dieser Diskussion gerade in Sachsen nicht entziehen dürfen. Schließlich wurde hier die NPD bereits zweimal in den Landtag gewählt und wird in vielen sächsischen Städten und Gemeinden über den angemessenen Umgang mit Rechtsextremisten heftig debattiert.
Wir wollen deshalb nicht nur Fachleuten, sondern allen Bürgern die Gelegenheit geben, sich über das Thema zu informieren und es offen und kontrovers zu diskutieren.
Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder später davon auszuschließen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ)




























































































































