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Alles Ausländer - oder was?

Asylbewerber im Landkreis - Amir berichtet

Amir ist 19 Jahre alt. Zusammen mit seiner Mutter wohnt er in einem 12-Quadratmeter großen Zimmer im Asylbewerberheim Leupoldishain. 1998 ist er zusammen mit ihr von Teheran nach Deutschland gekommen. Beide waren aus dem Iran geflohen, weil die Mutter dort unter massiven Druck der Regierung stand: Man vermutete fälschlicherweise, dass sie von Amirs Vater, der unter dem einstigen König als General gedient hatte, wichtige Dokumente erhalten habe. Diese Akten wollte die neue Regierung nun haben und drohte der Mutter sogar mit Gefängnis, falls sie die Akten nicht herausgeben wolle.
Aus diesem Grund floh sie mit Amir. Eigentlich wollten beide nach Amerika, doch am Hamburger Flughafen, war der Mann, der sie in die Staaten bringen sollte, mit dem Geld und den Papieren verschwunden. Sie meldeten sich und wurden nach Chemnitz geschickt. "Weißt du, wir konnten kein Wort Deutsch, und die geben dir ein Wochenendticket, einen Fahrplan und du sollst nach Chemnitz fahren" erinnert sich Amir. Zwanzig Tage später erhielten sie ihre erste Vorladung zur Anhörung. Jedoch erst nach einem knappen Jahr bekamen Amir und seine Mutter die Antwort - sie war negativ. Man glaubte den beiden ihre Fluchtgründe nicht. Sie legten Widerspruch ein und warten nunmehr seit 3 ½ Jahren auf ihren zweiten Gerichtstermin. Seit dieser Zeit leben sie mit der Ungewissheit, in den Iran zurück geschickt zu werden.
In der Zwischenzeit besuchte Amir ein halbes Jahr lang Schulen in Heidenau, um Deutsch zu lernen. Dort war er in einer Klasse zusammen mit einem anderen ausländischen Jungen. Mit ihm verstand er sich gut, sie hatten in den Pausen immer Spaß, lachten und redeten in ihrer Muttersprache. "Die Deutschen haben gedacht, das wir uns über sie lustig machen." Eine Diskussionsrunde fand statt: "Es ging darum, warum wir persisch reden, warum wir soviel lachen. Ich konnte nicht gut Deutsch. Ich wusste gar nicht, was ich sagen sollte. Blöde Frage, warum ich meine eigene Sprache spreche, warum wir soviel lachen", meint Amir kopfschüttelnd.
Dann kam er nach Pirna und machte seinen Realschulabschluss. Nur einmal hatte er Probleme mit einem Deutschen. Doch als Amir sich heftig wehrte, wurde er in Ruhe gelassen. Freundschaftliche Kontakte zu Deutschen hatte er fast keine.
Amir erzählt, das er den Landkreis nur mit Erlaubnis verlassen darf. Um diese jedoch zu bekommen, braucht er wiederum eine Einladung von demjenigen, den er besuchen will. Verlässt er dennoch den Landkreis, wird also zum Beispiel in Dresden "aufgegriffen", dann kann das als Straftat gewertet werden. Im Monat hat Amir 40 Euro Taschengeld zur Verfügung. Davon muss er zum Beispiel den Bus nach Pirna bezahlen, wenn er das Arbeitsamt besucht. Nicht viel, um große Sprünge zu machen. "Einkaufen, Parties oder Disko in Dresden ist für mich also nicht drin."
Wenn man fragt, was er tun würde, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis hätte, dann weiß er sofort die Antwort: "Raus aus dem Heim!" Doch dafür braucht er eine Arbeit, er muss sein Leben selbst finanzieren können. Aus diesem Grund war er auch schon in Köln beim Arbeitsamt. Doch dort bekam er eine Liste von Jobs vorgelegt, die er nicht machen durfte, weil sie für Deutsche waren. Letztendlich war kein Job übrig, den er hätte ausüben können. Es gibt also praktisch keine Arbeitserlaubnis für ihn. Resigniert meint er: "Seit ich aus der Schule raus bin, hab ich nichts mehr zu tun. Das ist so beschissen. Wie das meine Mutti drei Jahre lang ausgehalten hat, ist mir ein Rätsel. Ich fühle mich als Null in Deutschland, ich hab eigentlich so viel vor, aber überall, wo du hinkommst, wird dir eine Mauer vorgesetzt. Ich will mich um meine Mutti kümmern, aber ich kann ihr nicht helfen...."

Alles Ausländer - oder was?

1. Personen, die aus Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen; oder sich als Staatenlose außerhalb ihres Landes befinden, in welches sie nicht zurückkehren können oder wegen den erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren können weitere Fluchtursachen:

Krieg, kriegerische Unruhen, Hunger, Armut, Arbeitsmangel, politische, religiöse Unterdrückung, Umweltkatastrophen, geschlechtsspezif. Ursachen (z B. Unterdrückung von Frauen )

Diese Gründe bedingen sich gegenseitig, doch nach Artikel 16a GG (Asylrecht) genießen nur politisch Verfolgte Asyl.

2. Menschen die einen Asylantrag gestellt haben. Über diesen Antrag entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder ein Verwaltungsgericht. Bis zur Entscheidung über den Antrag besitzen sie einen bestimmten Rechtsstatus der im Asylverfahrensgesetz geregelt ist.

3. Menschen deren Asylantrag rechtskräftig positiv entschieden worden ist.

4. ...Bezeichnung bestimmter Flüchtlingsgruppen, die im Rahmen humanitärer Aktionen zur Linderung der weltweiten Flüchtlingsnot von der BRD übernommen wurden.

5. ...ist ein(e) fremde(r) Staatsangehörige(r) oder staatenlose Person, die nachweist, das er der Obhut einer internationalen Organisation oder der Vereinten Nationen untersteht.
Das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG) regelt den Aufenthalt von Ausländern, die in Folge des 2. Weltkrieges ihre Heimat verloren haben und nicht mehr dorthin zurückkehren können.

6. Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Antrag abgelehnt wurde, die aber gleichwohl aus humanitären oder politischen Gründen nicht abgeschoben werden.

Artikel1 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.